Das Recht auf bezahlte Stillpausen für Mütter muss in der Arbeitswelt selbstverständlich sein. Dafür setzt sich die Kampagne der diesjährigen Weltstillwoche ein. Sie findet schweizweit vom 16. bis 23. September statt.
In der Schweiz schützt das Arbeitsgesetz das Stillen bei Erwerbstätigkeit der Mutter im ersten Lebensjahr des Kindes. Seit 2014 sind Arbeitgebende gesetzlich verpflichtet, Müttern die für das Stillen oder das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freizugeben und als Arbeitszeit anzurechnen. Nach wie vor lässt der Geltungsbereich des Arbeitsgesetzes aber zu viele Ausnahmen zu und ist somit nicht auf alle Arbeitnehmerinnen anwendbar. Hier sind Politik und Wirtschaft gefragt: Das Recht auf bezahlte Stillpausen am Arbeitsplatz muss überall gültig und selbstverständlich sein!
Die Schweiz hat es bis heute nicht geschafft, das von ihr ratifizierte Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz für alle umfassend umzusetzen. Darin ist das Recht auf eine oder mehrere tägliche Pausen oder eine tägliche Verkürzung der Arbeitszeit zum Stillen verankert.
Stillen muss möglich sein! Mit zahlreichen Veranstaltungen und Aktivitäten wird während der Weltstillwoche vom 16. bis 23. September 2023 darauf aufmerksam gemacht.