Nationales Präventionsgesetz (PrävG)
Dieses nach unserer Sicht notwendige Gesetz fördert die Weiterentwicklung und fordert die verschiedenen Akteurinnen und Akteure des Gesundheitssystems auf unterschiedlichen Ebenen heraus. Nur eine gesetzliche Absicherung für regelmässige und koordinierte Präventionsmassnahmen kann eine wirtschaftlich und politisch unabhängige 'Gesundheitsmassnahme' sein. Entsprechend sehen wir in der Prävention und Gesundheitsförderung ein konkretes Modul zur nachhaltigen Lösung des zurzeit diskutierten und umkämpften Problems der stark ansteigenden Krankheitskosten.
Der Bund hat bereits einige Stärken im Bereich der Prävention und Gesundheitsförderung vorzuweisen. Unter anderem haben wir zum Beispiel Impfprogramme, eine Unfallprävention, Kariesprophylaxe und eine Stiftung für Gesundheitsförderung. Gerade weil in der Schweiz Prävention und Gesundheitsförderung in der Politik und im Gesundheitssystem aber fehlend verankert ist, benötigen wir ein Präventionsgesetz. Dies würde eine gemeinsame Zielsetzung, Steuerung und Koordination fördern.
Auf nationaler Ebene wird zurzeit ein Präventionsgesetz ausgearbeitet, mit dem Ziel Prävention und Gesundheitsförderung innerhalb der Gesundheitspolitik zu stärken. Dazu sollen die neuen gesetzlichen Grundlagen die Präventionsstrukturen neu gestalten und regeln, sowie Massnahmen zur Prävention von nichtübertragbaren und neu auch psychischen Krankheiten ermöglichen.
Das nationale Präventionsgesetz kam im Herbst 2009 an die Eidgenössischen Räte mit der Überweisung der Botschaft in die aktuelle Phase und wird dann allenfalls per 2012 in Kraft gesetzt. Bereits 2010 sollen auf nationaler Ebene langfristige Ziele für die Prävention formuliert werden, die auch für die Gesundheitsförderungs- und Präventionsarbeit der Kantone wegweisend sein wird; denn auch nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden die Kantone und Gemeinden die Hauptträger von Prävention und Gesundheitsförderung sein.
Am 25. März 2010 hat die nationalrätliche Kommission mit
13:7 Eintreten auf das Präventionsgesetz beschlossen. Dieser Entscheid ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des neuen Gesetzes.
Verzicht auf neues Institut für Prävention beantragt:
Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz soll neu positioniert werden und im Rahmen des Präventionsgesetzes gewisse Aufgaben erhalten. Diesen Grundsatzentscheid hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats gefällt.
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Die SGK-N am 25. März 2011, das PrävG mit 12 zu 10 Stimmen verabschiedet. Es ist somit bereit für die Sondersession und für den 12. April 2011 im Nationalrat traktandiert. Alle Infos zu den Diskussionen in der SGK-N finden Sie unter folgenden Links:
Sitzung vom März 2011 http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/sgk-n-2011-03-25.aspx
Sitzung vom Januar 2011 http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/mm-sgk-n-2011-0121.aspx
Sitzung vom September 2010 http://www.parlament.ch/d/mm/2010/Seiten/mm-sgk-n-2010-09-03.aspx
Sitzung vom März 2010 http://www.parlament.ch/d/mm/2010/Seiten/mm-sgk-n-2010-03-26.aspx
05. Mai 2011 - Das Präventionsgesetz hat eine weitere Hürde knapp genommen!. Mit 7:6 hat sich die SGK-S für Eintreten ausgesprochen. Die Detailberatung wird frühestens am 18./19.8. erfolgen, die Diskussion im Plenum des Ständerates frühestens in der Herbstsession. Ergeben sich dort keine Differenzen zum Nationalrat, wäre eine Schlussabstimmung in beiden Räten am 30.9.11 möglich. Es ist aber anzunehmen, dass die Beratungen in den Räten länger dauern.
Nachdem die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates nun am 05. Mai 2011 mit knapper Mehrheit auf das Präventionsgesetz (09.076 </d/suche/Seiten/geschaefte.aspx?gesch_id=20090076> n) eingetreten war, hat sie am 6.9. die Detailberatung aufgenommen. Sie beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Krankheitsbegriff in Artikel 3 gleich wie im Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) und damit enger als der Nationalrat zu definieren. Weiter erteilte sie der Verwaltung den Auftrag, in einem Bericht das Zusammenspiel zwischen Präventionsgesetz und Alkoholgesetz bezüglich Alkoholprävention sowie die künftige Handhabung des Tabakpräventionsfonds aufzuzeigen. Die Kommission wird die Detailberatung nach der Herbstsession 2011 weiterführen. Die Behandlung im Ständerat wird somit mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Frühlingssession 2012 erfolgen.
Dienstag, 15. November 2011: Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat das Präventionsgesetz zu Ende beraten und ihm mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt (http://www.parlament.ch/d/mm/2011/Seiten/mm-sgk-s-2011-11-15.aspx)
Die SGK-S folgte dabei weitgehend dem Nationalrat. Abweichend davon beschloss sie insbesondere folgende Anträge:
- Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie, Art. 5 anzupassen, um die Koordinationsfunktion der bundesrätlichen Strategie zu stärken: Es sollen auch Finanzhilfen für Präventionsaktivitäten, die aufgrund anderer Gesetze gesprochen werden, besser gesteuert werden können. Über die Verwendung des Alkoholzehntels entscheiden allerdings weiterhin die Kantone. Einstimmig beantragt die Kommission, auch Art. 10 zu präzisieren, um die Koordination mit anderen Gesetzen sicherzustellen.
- Mit 7 zu 6 Stimmen beantragt sie, Art. 9 über Gesundheitsfolgenabschätzungen zu streichen.
- Mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen beantragt sie, den Plafond für den KVG-Prämienzuschlag bei 0,075 Prozent festzulegen. Dies entspricht aktuell 2.40 Franken, die bereits bisher für die Krankheitsverhütung erhoben werden.
Am 8. Dezember 2011 hat der Ständerat entschieden, nicht auf das Präventionsgesetz einzutreten . Das ist ein schmerzlicher Rückschlag, aber noch keineswegs das definitive Scheitern des Gesetzes. Der Entschied fiel äusserst knapp mit 20:19, auf Seiten der Befürwortern fehlten leider die Ständerätinnen Diener und Bruderer. Es ist daher realistisch, dass das nächste Mal eine Ja-Mehrheit erzielt werden kann.
Nun geht das Geschäft zurück in den Nationalrat. Möglicherweise diskutiert es die die SGK-N im Januar, das Plenum in der Frühlingssession.
Im Ständerat könnte es im nächsten Juni zum zweiten Mal traktandiert werden.
Es geht nun darum, diese Zeit zu nutzen, um den Parlamentarier/innen den Nutzen des Präventionsgesetzes aufzuzeigen. Den Kantonen wird in dieser Phase eine zentrale Rolle zukommen.
2012 beginnt mit einem positiven Signal für die Gesundheitsförderung: Die SGK des Nationalrates bestätigt ihr Ja zum Präventionsgesetz, mit 16:9, d.h. noch deutlicher als in der ersten Abstimmung im Herbst 2010. Der Fahrplan bleibt damit unverändert: Im Frühling wird das Präventionsgesetz im Nationalrat diskutiert, im Juni im Ständerat. In beiden Räten ist mit knappen Entscheidungen zu rechnen, d.h. die Unterstützung des Gesetzes durch die Kantone bliebt sehr wichtig.
Ständeratskommission bleibt bei Ja zum Präventionsgesetz:
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates
(SGK-S) beantragt ihrem Rat noch einmal, auf das Präventionsgesetz einzutreten und ihm ohne grössere Änderungen zuzustimmen. Nachdem der Ständerat in der Wintersession 2011 knapp nicht auf das Präventionsgesetz eingetreten war und der Nationalrat in der Frühlingssession 2012 an seiner Fassung festgehalten hatte, beriet die Kommission die Vorlage erneut. Sie beantragt mit 7 zu 6 Stimmen, auf den Entwurf einzutreten. In der Detailberatung hielt die Kommission weitgehend an ihren Anträgen aus der ersten Beratung fest, um den errungenen Kompromiss nicht zu gefährden.
Mehr Informationen: www.parlament.ch
Ein Inkrafttreten des Gesetzes im 2013 ist damit immer noch realistisch.
Auf der Website des BAG (http://www.bag.admin.ch/themen/gesundheitspolitik, 19.06.09) sind alle Vernehmlassungen und weitere Informationen publiziert. So schreibt zum Beispiel der Landammann und Regierungsrat des Kantons Uri in der Vernehmlassungsanwort vom 28. Oktober 2008 folgendes: "Wir erachten den Entwurf des Bundesgesetzes über Prävention und Gesundheitsförderung (PrävG) und den Entwurf über das schweizerische Institut für Prävention und Gesundheitsförderung als geeignet, die Prinzipien von Prävention und Gesundheitsförderung politisch zu stärken und im Gesundheitssystem, in der Gesundheitspolitik und in den weiteren Politikbereichen besser zu verankern. [...]“ (Regierungsrat Kanton Uri, 2008).
Das Präventionsgesetz erhält von den Kantonen und aus den Fachkreisen breite Zustimmung:
Das Argumentarium zum Präventionsgesetz von der Allianz Gesunde Schweiz (PDF, 536 KB)
